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Organisation

Die Organisation der bhz

Die Organisation der Baugenossenschaft Halde Zürich richtet sich nach den geltenden Statuten. Die Statuten regeln im Grundsatz den Zweck der Genossenschaft, den Mitteleinsatz sowie die Grundsätze zum Erwerb, Bau und Unterhalt der Liegenschaften. Zudem werden in den Statuten die Mitgliedschaft in der bhz, die finanziellen Bestimmungen sowie die Organisation der Genossenschaft verbindlich geregelt.

Statuten

Die Statuten der Baugenossenschaft Halde Zürich finden Sie unter nachfolgendem Link.

Organe

Die Genossenschaft setzt sich aus folgenden Organen zusammen:

  • Generalversammlung
  • Vorstand
  • Revisionsstelle
  • Mietgliederversammlung

Die Geschäftsstelle ist dem Vorstand unterstellt und leitet die operativen Tätigkeiten der Genossenschaft.
Sie wird vom Geschäftsführer geführt.
Als Revisionsstelle amtet die KPMG AG Zürich.


Das Leitbild der bhz

  • Die bhz ist eine gemeinnützige Baugenossenschaft mit Sitz in Zürich, die preiswerten, gesunden Wohnraum in gepflegter Umgebung anbietet.
  • Die bhz legt die Mietzinse nach dem Grundsatz der Kostenmiete fest.
  • Die bhz unterstützt das nachbarschaftliche Zusammenleben durch Förderung der Genossenschaftsidee und Pflegen der Solidarität.
  • Die Genossenschafter tragen für die bhz Mitverantwortung.
  • Die bhz sorgt für einen angemessenen und regelmässigen Unterhalt sowie für die Anpassung einer langfristigen Erhaltung und Erneuerung ihrer Bausubstanz.
  • Die Siedlungsstrukturen sollen für die Bewohner sozial ausgewogen und attraktiv sein.
  • Der Vorstand und die Geschäftsstelle treten freundlich und kompetent auf. In allen Belangen handeln und entscheiden sie zielbewusst und kooperativ.
  • Die bhz betreibt eine offene und transparente Information.
  • Durch ein in die Zukunft gerichtetes Denken und Handeln soll durch Wertzuwachs, Erstellen von Neu- oder Ersatzbauten, Optimierung bestehender Bausubstanz usw. – wenn immer möglich – das genossenschaftliche Wohnungsangebot erweitert werden.