Die Organisation der Baugenossenschaft Halde Zürich richtet sich nach den geltenden Statuten.
Die Statuten regeln im Grundsatz den Zweck der Genossenschaft, den Mitteleinsatz sowie die Grundsätze zum Erwerb, Bau und Unterhalt der Liegenschaften.
Zudem werden in den Statuten die Mitgliedschaft in der bhz, die finanziellen Bestimmungen sowie die Organisation der Genossenschaft verbindlich geregelt.
Die Statuten der Baugenossenschaft Halde Zürich finden Sie unter nachfolgendem Link.
Die Genossenschaft setzt sich aus folgenden Organen zusammen:
Generalversammlung
Vorstand
Revisionsstelle
Mieterversammlung
Die Geschäftsstelle ist dem Vorstand unterstellt und leitet die operativen Tätigkeiten der Genossenschaft.
Sie wird vom Geschäftsführer geführt.
Als Revisionsstelle amtet die BDO AG Zürich.