Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten Hälfte des Kalenderjahres statt. Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft und ist unter anderem für die Wahl und Abberufung des Präsidenten, der weiteren Mitglieder des Vorstandes und der Revisionsstelle zuständig.
Die Generalversammlung wird durch den Vorstand mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag einberufen. Dabei wird die Traktandenliste und bei Anträgen auf Änderung der Statuten der Wortlaut der vorgeschlagenen Änderungen bekannt gegeben.
Bei ordentlichen Generalversammlungen werden der Einladung zudem Jahresbericht, Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle beigelegt.
Ordentliche Generalversammlung
Freitag 10. Juni 2022