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Mieterinfos / News

Mieterinfo und News

Alle relevanten Mitteilungen und Informationen, welche spezifisch Ihre Siedlung oder Liegenschaft betreffen.

Datum VeröffentlichungMieterinfo und News
04.02.2025

Mietzinserhöhung per 01.06.2025

Am 02.12.2023, also vor gut einem Jahr, wurde der Referenzzinssatz von 1.50% auf 1.75% erhöht.

Die bhz hat bis heute diesen Zinsschritt nicht vollzogen und vermietet mit Ausnahme der Siedlung «Am Kelchweg» bis 31.05.2025 auf Basis des Referenzzinssatzes von 1.50%.

Der Vorstand hat nun beschlossen, ab 01.06.2025 die Mietzinse zu erhöhen, obwohl die Hypothekarzinsen in den letzten Monaten wieder zurückgegangen sind und eine Senkung des Referenzzinssatzes in Aussicht steht.

Warum also diese Mietzinserhöhung? Dafür gibt es 2 Gründe:

Wir können das Weltgeschehen nicht beeinflussen und es kann sich schnell etwas verändern. So hat sich der Vorstand entschieden, diese Erhöhung umzusetzen.
Mit der Umstellung auf das heute in der bhz angewandte einheitliche Punktesystem bei der Festlegung der Mieten wurde sichtbar, dass sich für einige Wohnungen ungenügende Mieten ergeben. Siehe dazu auch den Artikel des «s’halde magazin 48» vom Winter 2023 unter wissenswertes – dieses kann auch auf unserer Website digital heruntergeladen werden.
Eine Anpassung der ungenügenden Mieten ist nur möglich, wenn es z.B. eine Referenzzinssatzänderung gibt. Solche Anpassungen müssen mit dem amtlichen Formular erfolgen.

Der Vorstand hat beschlossen, die ungenügenden Mieten bei jeder Mietzinsanpassung zusätzlich moderat anzugleichen. Damit werden die Budgets unserer Mieter etwas geschont und eine mittelfristige Angleichung aller Mieten im Sinne der Gleichbehandlung kann vollzogen werden.

Zusätzlich haben wir in den Nebenkosten eine kleine formale Korrektur umgesetzt, die für Sie kostenneutral bleibt. Ebenfalls im Sinne der Gleichbehandlung wurde der Kulturbeitrag, welcher in älteren Mietverträgen noch nicht aufgeführt ist, mittels einseitiger Vertragsänderung einheitlich eingeführt.

Sollte sich der Referenzzinssatz wieder gegen unten verändern, werden wir die Mietzinse proaktiv senken resp. dort wo vorhanden, die ungenügenden Mieten weiter moderat angleichen.

02.07.2024

Vorläufiger Verzicht auf Unterbelegungszuschlag

Im Dezember 2023 informierten wir sie im Halde Magazin ausführlich über unsere neuen Vermietungsrichtlinien. Dem Vorstand ist es ein wichtiges Anliegen, die ca. 150 unterbelegten Wohnungen mittelfristig zu korrigieren. Unter anderem ist eine geplante Massnahme ab 2025 ein Unterbelegungszuschlag von CHF 100 pro Wohnung, Monat und unterbelegte Person.

Wir sind sehr erfreut über die vielen Rückmeldungen von nun umsiedlungswilligen Genossenschaftsmitgliedern, die in unterbelegten Wohnungen leben.

Der Vorstand sieht, dass diese Botschaft bei unserer gesamten Mieterschaft angekommen ist. Aus diesem Grund hat der Vorstand beschlossen, vorerst auf diesen Unterbelegungszuschlag zu verzichten.

Wir freuen uns sehr, dass sie mithelfen, unsere gesellschaftliche Verantwortung mitzutragen!

02.07.2024

Mietzinserhöhung 2025

Im vergangenen Jahr 2023 erhöhte sich der Referenzzinssatz zweimal von 1.25% auf 1.75%.

Wir erhöhten unsere Mietzinse per 01.04.2024 moderat auf Basis eines Referenzzinssatzes von 1.50%. Somit sind wir heute noch 0.25% unter dem heutigen Referenzzinssatzes. Diese Differenz werden wir nun im Jahre 2025 ausgleichen. Den genauen Zeitpunkt erhalten Sie wieder frühzeitig in einem Brief mitgeteilt.

03.06.2024

Referenzzinssatz bleibt unverändert auf 1.75%

https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/mietrecht/referenzzinssatz.html

06.12.2023

Referenzzinssatz steigt per 02.12.2023

Referenzzinssatz stieg per 02.06.2023 von 1.50% auf 1.75%.

Der Vorstand der BHZ hat entschieden, diese Erhöhung vorerst nicht weiterzugeben und lässt die Mietzinse auf der Basis von 1.50%. Wir halten sie auf dem Laufenden.

https://www.bwo.admin.ch/bwo/de/home/mietrecht/referenzzinssatz.html

02.11.2023

Mietzinserhöhung per 01.04.2024 beschlossen

 

Der Vorstand hat an der Sitzung vom 23. Oktober 2023 beschlossen, die Mietzinse per 01.04.2024 auf den aktuellen Referenzzinssatz von 1.50% und den neuen Gebäudeversicherungswert (ab 01.01.2024) von 1190 Punkte zu erhöhen. Sollte sich der Referenzzinssatz unerwartet per Dezember 2023 wieder auf 1.25% senken, erhöhen wie nur den Anteil des Gebäudeversicherungsindexes. Trifft das eher wahrscheinlichere ein, dass sich die Referenzzinssatz nochmals auf 1.75% erhöht, werden wir diese Erhöhung noch nicht auf den 01.04.2024 umsetzen.

 

Im Dezember 2023 erhalten Sie diese Mietzinserhöhung via eingeschriebenem Brief und auf dem ordentlichen amtlichen Formular.

2023

Neue Vermietungsrichtlinien

Der Vorstand überarbeitet aktuell die Vermietungsrichtlinien. In Workshops werden gemeinsam mit dem Geschäftsführer die notwendigen Anpassungen vorgenommen. Nach Fertigstellung werden alle Mieter*innen in geeigneter Form informiert und die neuen Richtlinien können auf unserer Website heruntergeladen werden.

2023

Siedlungs- und Baurundgang

Am Freitag, 16. Juni 2023 unternahm der neu konstituierte Vorstand zusammen mit dem Geschäftsführer einen 4 stündigen Siedlungs- und Baurundgang. Bei tollem Sommerwetter liefen wir die Strecke ab. So bekamen alle neuen einen guten Einblick in unsere Siedlungen und unsere aktuellen Baustellen. Nach den über 7 km Fussmarsch durften wir uns dann mit einem gemeinsamen Abendessen wieder stärken und konnten alle neuen besser kennen lernen und die zwischenmenschlichen Beziehungen pflegen.

2023

Unser Arealwart Francisco Bra hat gekündigt.

Bis auf weiteres wird seine Arbeit von der Oeko Service übernommen. Wir bitten Sie um Nachsicht, wenn in dieser Übergangszeit nicht immer alles optimal läuft.

2023

Referenzzinssatz stieg per 02.06.2023 von 1.25 auf 1.5%.

Der Vorstand der BHZ hat entschieden, vorerst keine Mietzinsanpassungen vorzunehmen und wartet den Herbst ab. Als frühster Termin für eine Anpassung wurde der 01. April 2024 festgelegt.

Siehe: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-95474.html

2023

Vorerst keine weitere Mietzinserhöhung

Der Vorstand hat anfangs Jahr beschlossen, vorerst keine weitere

Mietzinserhöhung (auf die möglichen 1.75% Referenzzinssatz)

durchzuführen. Wir warten die Zinsentwicklung ab.

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