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Mieter-Ratgeber

Für ein sorgenfreies Zusammenleben

Alles Wichtige rund ums Leben in der bhz. Hier finden Sie Hinweise zu Themen von A wie Allgemeine Räume bis Z wie Zusatzleistungen zur AHV/IV. Klicken Sie auf das gewünschte Thema um zu den jeweilgen Informationen zu gelangen.

In den Allgemeinräumen (Waschküche, Trockenraum, Keller, Estrich, Velokeller, Treppenhaus, Grünflächen usw.) ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Insbesondere ist Nachfolgendes zu beachten:

  • In den Allgemeinräumen, Waschküche, Trockenräume und Lifts besteht ein allgemeines Rauchverbot.
  • Kinderwagen, Spielsachen, Ski und Schlitten, Möbel, Abfall usw. dürfen nicht in den Allgemeinräumen gelagert werden.
  • Rollschuhe, Inline-Skates, Rollbretter usw. dürfen nicht in den Allgemeinräumen benützt werden.
  • Das Treppenhaus muss jederzeit frei von Gegenständen sein. Insbesondere ist es untersagt, Blumentöpfe, Kinderwagen, Schuhgestelle, Schuhe und Regenschirme dort zu deponieren.

Montagen aller Art (Bilder, Parabolantennen, Fahnen, Beschilderungen usw.) in Allgemeinräumen, an der Hausfassade oder am Balkon dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der bhz erfolgen.

Das gebündelte Altpapier ist am Sammeltag vor 07.00 Uhr am Strassenrand zu deponieren. Bitte keine Zwischenlagerung im Treppenhaus.

Die Entsorgung von Papier und Karton erfolgt über die Papier- und Kartonsammlung der Stadt Zürich. Auf der Website der Stadt Zürich können Sie sich ihren individuellen Entsorgungskalender zusammenstellen.

Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der bhz vorgenommen werden. Die bhz kann die Zustimmung aus sachlichen Gründen verweigern, insbesondere:

  • wenn die Erneuerung oder bauliche Änderung öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzen
  • um Schaden für Gebäude und Betrieb auszuschliessen

wenn keine Gewähr für fachgerechte Ausführung besteht

Balkone dienen den Bewohnern zur Erholung und Ausspannung und sollen nicht missbräuchlich zur Lagerung von Altlasten usw. verwendet werden.

Die Verwendung von Elektro- und Gasgrillgeräten ist grundsätzlich gestattet. Die Verwendung von Holzkohle ist nur auf bhz-Grillstellen erlaubt. Gegenüber den Nachbarn ist Rücksicht bezüglich Rauch- und Duftentwicklung zu nehmen. Empfohlen wird das Grillieren auf die von der Genossenschaft zur Verfügung gestellten Grillplätze zu verlegen mit der Möglichkeit, freundnachbarliche Kontakte zu knüpfen und zu pflegen.

Montagen aller Art (Bilder, Parabolantennen, Fahnen, Beschilderungen usw.) am Balkon dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der bhz erfolgen.

Die bhz verfügt über eine Anzahl von Bastelräumen und Ateliers, welche gemietet werden können. Die bhz Geschäftsstelle gibt Ihnen gerne weitere Informationen über aktuell verfügbare Räume sowie Mietkonditionen.

→ zum Kontaktformular

Es erfolgt keine Abholung von Bioabfällen durch Entsorgung & Recycling der Stadt Zürich.

Im eigenen Estrichabteil dürfen keine Treibstoffe und andere leicht brennbare Materialien sowie Gasflaschen gelagert werden.

Private Apparate (z.B. Tiefkühltruhen, Kühlschränke, Beleuchtung, elektr. Geräte jeglicher Art) dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung der bhz angeschlossen werden. Der Elektro-Anschluss muss durch einen Fachmann auf den jeweiligen Wohnungszähler installiert werden.

Kommende Veranstaltungen finden Sie auf unserer Veranstaltungs-Seite.

Gartensitzplätze dienen den Bewohnern zur Erholung und Ausspannung und sollen nicht missbräuchlich zur Lagerung von Altlasten usw. verwendet werden.

Ausserordentliche Eigenbepflanzungen auf den Gartensitzplätzen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der bhz. Die Pflege bestehender Pflanzen auf den Gartensitzplätzen obliegt der Mietpartei.

Die Verwendung von Elektro- und Gasgrillgeräten ist grundsätzlich gestattet. Die Verwendung von Holzkohle ist nur auf bhz-Grillstellen erlaubt. Gegenüber den Nachbarn ist Rücksicht bezüglich Rauch- und Duftentwicklung zu nehmen. Empfohlen wird das Grillieren auf die von der Genossenschaft zur Verfügung gestellten Grillplätze zu verlegen mit der Möglichkeit, freundnachbarliche Kontakte zu knüpfen und zu pflegen.

Ebenfalls ganz in der Nähe befindet sich das GZ Loogarten. Das GZ ist für alle da: Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Einzelne, Gruppen und Familien. Hier gibt es Unterstützung beim Realisieren von eigenen Ideen und Raum für Begegnung und vielfältiges Tun. Hier werden Informationen ausgetauscht, es entstehen Kontakte und Beziehungen.
Mehr zum GZ finden Sie auf der Website des Gemeinschaftszentrums Loogarten.

Das Entfachen von Feuer ist nur auf den von der bhz dazu ausdrücklich vorgesehenen Feuer-/Grillstellen erlaubt.

Die Verwendung von Elektro- und Gasgrillgeräten ist grundsätzlich gestattet. Die Verwendung von Holzkohle ist nur auf bhz-Grillstellen erlaubt. Gegenüber den Nachbarn ist Rücksicht bezüglich Rauch- und Duftentwicklung zu nehmen.

Praktisch mitten im Quartier befindet sich das Hallenbad Altstetten mit Schwimmbad, Sauna, Sporthalle und Restaurant. Das Hallenbad bietet ein vielfältiges Angebot an Schwimm- und Sportkursen an. In der Saunalandschaft finden Sie von der "Finnischen Sauna" bis zum Saunagarten mit Sinnespfad, Kneippbecken und Felsendusche alles was das Saunaherz begehrt. Im Restaurant können zudem Kindergeburtstage gefeiert werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Hallenbades Altstetten.

  • Kleintiere wie z.B. Meerschweinchen, Goldhamster, Hausmäuse, Kanarienvögel, Wellensittiche, Hauskaninchen und Zierfische dürfen ohne Zustimmung der bhz in den Wohnräumen gehalten werden soweit sich die Anzahl dieser Tiere in den üblichen Grenzen hält und sofern sie von der Mietpartei heimtiergerecht gehalten werden. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Heimtierhaltung sind zu respektieren und einzuhalten.
  • Das Halten von exotischen Tieren wie Reptilien, Papageien usw. ist ohne schriftliche Zustimmung der bhz nicht erlaubt. Eine allfällige Erlaubnis kann nach schriftlicher Mahnung unter Einhaltung einer angemessenen Frist aus wichtigen Gründen widerrufen werden.
  • Das Halten von Katzen ist gestattet. Katzen dürfen nur in Wohnungen gehalten werden. Die Mietpartei hat durch geeignete Vorkehrungen dafür zu sorgen, dass sie weder in Allgemeinräume noch ins Freie entweichen.
  • Das Halten von Hunden ist verboten. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, Hunde zur kurzzeitigen Pflege bzw. Beaufsichtigung zu beherbergen. Der Vorstand und die Geschäftsstelle sind beauftragt, für eine konsequente Durchsetzung des Verbots besorgt zu sein.

Die Mietpartei haftet für alle durch Haustiere am Mietobjekt, am Gebäude und dessen Umgebung verursachten Schäden, insbesondere auch für die durch die Tierhaltung erhöhte Abnutzung am Mietobjekt (z.B. Bodenbelägen, Tapeten, Türen usw.). Die Mietpartei ist verpflichtet, dafür eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen und sich schriftlich zusichern zu lassen, dass diese Schäden abgedeckt sind.

Alle Türen, die ins Freie führen, sind jederzeit geschlossen zu halten. Lassen Sie keine unbekannten Personen ins Haus (Gegensprechanlage benützen) und melden Sie besondere Beobachtungen unverzüglich der Geschäftsstelle oder der Polizei (Telefon 117).

Die behördlich vorgeschriebenen Brandschutztüren, namentlich im Bereich des gesamten Untergeschosses, sind ständig geschlossen zu halten. Diese Türen dienen bei einem Brandfall im Untergeschoss, dass das Treppenhaus, wenn immer möglich, noch als Fluchtweg benutzt werden kann. Die bhz ist von der Feuerpolizei beauftragt dafür zu sorgen, dass die brandtechnischen Schutzmassnahmen funktionieren und eingehalten werden und nicht durch unzulässige äussere Einflüsse wie z.B. Unterlegkeile ausser Betrieb gesetzt werden.

Die Hauswartung wird durch die Mitarbeitenden der Firma Oeko Service GmbH durchgeführt. In Notfällen ausserhalb der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist ein Pikettdienst unter 044 431 97 77 erreichbar. Beachten Sie bitte auch die Informationen auf unserer Notfallliste.

Während der Heizperiode soll kurz und kräftig gelüftet werden (Durchzug). Das permanente Schrägstellen von Fenstern ist zu unterlassen. Damit können die Heizkosten ohne viel Aufwand erheblich gesenkt werden. Nachts sowie bei längeren Abwesenheiten sind die Fensterläden zu schliessen bzw. die Rollläden herunter zu lassen.

Für die Deponierung des Kehrichts sind die dafür vorgesehenen Container zu verwenden. Der Kehricht ist in verschlossenen gebührenpflichtigen Züri-Säcken zu entsorgen. Sperrgut, Metallabfälle, Glas, Sondermüll usw. ist gemäss den Vorschriften des ERZ fachgerecht zu entsorgen.

Auf der Website der Stadt Zürich können Sie sich ihren individuellen Entsorgungskalender zusammenstellen.

Im eigenen Kellerabteil dürfen keine Motorfahrzeuge (z.B. Mofas) eingestellt oder Treibstoff und andere leicht brennbare Materialien sowie Gasflaschen gelagert werden.

Private Apparate (z.B. Tiefkühltruhen, Kühlschränke, Beleuchtung, elektr. Geräte jeglicher Art) dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung der bhz angeschlossen werden. Der Elektro-Anschluss muss durch einen Fachmann auf den jeweiligen Wohnungszähler installiert werden.

Es gelten zudem die Bestimmungen der Hausordnung über die Benutzung der allgemeinen Räume.

Garten- und Grünanlagen sowie Spielplätzen und deren Spielgeräten ist Sorge zu tragen. Das Fussballspielen ist nur auf den dafür bezeichneten Grünflächen erlaubt. Das Befahren der Grünflächen und der Gehwege mit Velos,  Motorfahrzeugen, usw. ist nicht gestattet.

Kinderwagen dürfen nicht in den Treppenhäusern und in Allgemeinräumen gelagert werden.

Die Kulturkommission besteht aus Mitgliedern der Genossenschaft. Sie organisiert regelmässig gemeinsame Ausflüge, das jährliche Genossenschaftsfest, verschiedenste Besichtigungen sowie Jass- und Kegelabende und natürlich den traditionellen Kinder-Chlaus-Abend.

Das Mietverhältnis kann gemäss den Regelungen im Mietvertrag und unter Einhaltung der Kündigungsfrist - ausgenommen auf den 31. Dezember - gekündigt werden. Die Kündigung muss mit eingeschriebenem Brief erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der bhz eintreffen. Wenn die Frist und/oder der Termin nicht eingehalten werden, gilt die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin. Die bhz bestätigt den Kündigungstermin der Mietpartei umgehend schriftlich.

Bei verheirateten Mietern / -innen bzw. eingetragenen Partnerschaften muss die Kündigung von beiden (Ehe)Partnern, bei gemeinsamen Mietverträgen von allen Mietparteien unterschrieben sein. Fehlt eine Unterschrift, setzt die bhz eine kurze Nachfrist, um diese nachzureichen.

Bitte beachten Sie die im Lift angeschlagenen Bedienungsvorschriften. Kinder unter 6 Jahren dürfen Liftanlagen nur in Begleitung einer erwachsenen Person benutzen. Melden Sie Betriebsstörungen und Defekte umgehend der Geschäftsstelle oder über die Notfallnummer.

Tiefe Temperaturen, vor allem während des Winterhalbjahres, führen in Wohnungen oft zu unerwünschten Nebeneffekten. Hauptsächlich häufen sich die Klagen über Kondenswasserbildung in Wohnbauten. Die bhz hat dazu eigens ein Merkblatt erstellt.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • kein Dauerlüften im Winter durch gekippte Fenster!
  • Luftzirkulation von Heizkörpern nicht behindern (verdecken durch Möbel, Vorhänge und dgl.)
  • Die Möbel nach Möglichkeit nicht an die Aussenwände stellen, ansonsten mit einem Wandabstand von 5-10 cm.
  • Die Türen zwischen wärmeren und kälteren Räumen sollten während der Heizperiode geschlossen werden.
  • Falls Fenster an der Innenseite anlaufen, sofort kräftig Lüften.
  • Alle Zimmer möglichst gleichmässig beheizen.
  • Auch in wenig benutzten Räumen die Radiatoren nicht ganz abstellen.
  • Nach dem Duschen und Baden kräftig lüften, Badezimmertüre erst nach dem Lüften wieder öffnen.
    keine Wäsche in der Wohnung trocknen!
  • Lüften Sie auch in den kalten Jahreszeiten, selbst wenn es draussen regnet, Schnee und Nebel vorhanden sind. Die Aussage, dass man beim Lüften feuchte Luft hereinlässt ist falsch. Im Gegenteil, man führt Raumluftfeuchtigkeit nach aussen ab.

Haben Sie während Ihrer Mietdauer Wände oder Türrahmen etc. farbig gestrichen, so müssen diese beim Auszug vor der Wohnungsabgabe wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.

Sind Sie neu in die Stadt Zürich gezogen, innerhalb der Stadt umgezogen oder planen Sie wegzuziehen? Melden Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb von 14 Tagen in Ihrem Kreisbüro oder per Internet.

Die Mietzinszahlung richtet sich nach den Bestimmungen des Mietvertrags und ist jeweils monatlich, per 1. des Monats fällig.

Parabolantennen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der bhz montiert werden. Parabolantennen auf Balkonen dürfen das Balkongeländer in der Höhe nicht überragen. 

Grundsätzlich gilt:

  • max. Höhe ab Boden = 1 m
  • der Durchmesser darf max. 80 cm betragen

Die bhz verfügt über eine bestimmte Anzahl eigener Aussenparkplätze oder Garagenplätze die von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern der bhz gemietet werden können. Eine Liste der aktuell freien Parkplätze finden Sie auf unserer Website unter Parkplatzsuche.

Ist kein freier Parkplatz verfügbar, können Sie sich auch in die Warteliste für Parkplätze eintragen. Sobald wir einen freien Parkplatz für Sie haben, melden wir uns bei Ihnen.

Parkieren ausserhalb der bhz eigenen Parkplätze ist nur in der blauen Zone möglich. Entsprechende Parkkarten können bei der Stadt Zürich gekauft werden.

Besucherparkkarten dürfen maximal 8h benutzt werden. Dauerparkieren ist nicht erlaubt und wird gebüsst.

In sämtlichen Allgemeinräumen, Waschküchen, Trockenräumen und Liften besteht ein striktes allgemeines Rauchverbot. Nehmen Sie bitte auch Rücksicht auf unsere Umwelt und werfen sie keine Zigarettenkippen willkürlich auf den Boden, sondern entsorgen Sie sie fachgerecht.  

Eine Reparaturmeldung können Sie über unser Online-Reparaturformular machen.

In Notfällen ausserhalb der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist ein Pikettdienst unter 044 431 97 77 erreichbar. Beachten Sie bitte auch die Informationen auf unserer Notfallliste.

Kleine, für den gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache im Lauf des Mietverhältnisses erforderlichen Reinigungen, Ausbesserungen und Ersatz obliegen der Mietpartei. Als kleiner Unterhalt gelten Arbeiten, die im Einzelfall den Betrag von CHF 200.00 nicht übersteigen.

Rollläden und Sonnen- bzw. Seitenstoren dürfen bei Wind und Regen nicht benutzt werden.

Von 22 Uhr bis 07 Uhr ist auf die Nachtruhe der Mitbewohner besonders Rücksicht zu nehmen. Ab 20 Uhr bis zum Beginn der Nachtruhe sowie an öffentlichen Ruhetagen ist dem Erholungsbedürfnis der übrigen Mitbewohnern Rechnung zu tragen. Respektieren Sie zudem die Mittagsruhe zwischen 12 Uhr und 13 Uhr.

Im Übrigen gilt die allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Zürich.

Melden Sie der Geschäftsstelle bitte umgehend, wenn Sie Schäden am Haus feststellen (z.B. defekte Beleuchtungskörper).

Schlüsselverluste sind in jedem Fall der Geschäftsleitung zu melden.

Zusätzliche Schlüssel dürfen nur mit Erlaubnis der bhz angefertigt werden. Sie sind beim Auszug ohne Entschädigung der bhz zu überlassen.

Grundsätzlich erfolgt die Schneeräumung auf dem Siedlungsgebiet der bhz durch den Arealwart. Öffentliche Strassen und Wege werden durch die Stadt Zürich geräumt. Vor jedem Haus der bhz hat es im Winter einen Kübel voller Streusalz und eine Schaufel. Genossenschafterinnen und Genossenschafter der bhz können so bei Bedarf zusätzlich selbstständig für sichere Gehwege sorgen.

Auf dem Gebiet der bhz befinden sich die beiden Kindergärten Wickenweg 18 und Dachslernstrasse 80. Es besteht jedoch in der Stadt Zürich keine freie Kindergarten-/Schulwahl. Die Kreisschulpflege Ihres Schulkreises ist für die Zuteilung zuständig. Kommt Ihr Kind demnächst in den Kindergarten oder in die Schule? Die Stadt Zürich hat dazu verschiedene Elternbroschüren herausgegeben.

ewz versorgt die Stadt Zürich und somit auch die Liegenschaften der bhz mit Strom. Alle wichtigen Informationen zum Thema Strom finden Sie auf der Website des ewz.

Informationen zu subventionierten Wohnungen finden Sie unter folgenden Internetadressen:

Städtische Wohnbauförderung:
https://www.stadt-zuerich.ch/content/fd/de/index/wohnbaupolitik/wohnbaufoerderung.html

Kantonale Wohnbauförderung: https://awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/wohnbaufoerderung.html

Merkblatt "Anforderungen an die Mieterinnen und Mieter von staatlich unterstützten Wohnungen":  https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/stzh/fd/Deutsch/Wohnbaupolitik/Reglemente/Anforderungen%20Mieter%20und%20Mieterinnen.pdf

Die Treppenhausreinigung wird wöchentlich je nach Liegenschaft durch Mitarbeitende der bhz oder Mitarbeitende der Firma Oeko Service GmbH durchgeführt.

Als Genossenschafterin oder Genossenschafter der bhz können Sie Ihren Serviceprovider selber wählen. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern für den digitalen Zugang. Ein grosser Teil der Liegenschaften der bhz ist bereits an das Glasfasernetz von ewz.zürinet angeschlossen.

Das Befahren der Grünflächen und der Gehwege mit Velos, Motorfahrzeugen, usw. ist nicht gestattet.

Die Waschordnung (Waschplan) ist individuell nach Haus geregelt. Folgende Bestimmungen der Hausordnung sind für jede Mietpartei verbindlich:

  • Die Waschmaschinen und Tumbler dürfen von Montag - Samstag zwischen 07 Uhr und 21 Uhr benützt werden.
  • Das Waschen ist an Sonn- und Feiertagen untersagt.
  • Die Bedienungsanleitungen der Apparate sind genau zu befolgen. Die Geräte sind mit Sorgfalt zu bedienen.
  • Hängen Sie die Wäsche zum Trocknen nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten auf. Geben Sie die Waschküche und den Trocknungsraum so bald als möglich frei. Trockene Wäsche ist spätestens nach drei Tagen abzuhängen. Das Waschen für Dritte (nicht in der Genossenschaft wohnhafte Personen) ist verboten.
  • Die Geräte, die Waschküche und die Trocknungsräume sind nach Beendigung sauber und gereinigt zu hinterlassen.
  • Leere Waschpulver-, Weichspüler Packungen usw. dürfen nicht liegengelassen werden. Sie sind im privaten Kehrichtsack zu entsorgen.

Bitte füttern Sie keine Wildtiere.

Melden Sie der Geschäftsstelle umgehend, wenn Sie feststellen, dass sich Wildtiere (Füchse, Mäuse, Marder, usw.) im Haus einnisten.

Die Stadt Zürich betreibt eine Informationsseite mit vielen nützlichen Informationen über die Wildtiere in der Stadt und den Umgang mit ihnen.

Informationen zu Zusatzleistungen zur AHV/IV finden Sie auf der Website der Stadt Zürich unter Zusatzleistungen zur AHV/IV.

Reparaturmeldungen

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Mieterinformationen

Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen, welche spezifisch Ihre Siedlung oder Liegenschaft betreffen.

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Dokumente & Formulare

Hier finden Sie die Reglemente, Merkblätter und Formulare, die Ihnen die Administration erleichtern.

→ zu den Dokumenten & Formularen

Veranstaltungen

Alle kommenden Veranstaltungen der Kulturkommission und des FamilienNetzwerk Altstetten auf einen Blick.

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Mieter-Ratgeber

Alles Wichtige rund ums Leben in der bhz

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Geschäftsstelle

Baugenossenschaft Halde Zürich
Schächenstrasse 7
8048 Zürich

Tel. 044 434 20 40
E-Mail info(at)bg-halde(.)ch