Alles Wichtige rund ums Leben in der bhz. Hier finden Sie Hinweise zu Themen von A wie Allgemeine Räume bis Z wie Zusatzleistungen zur AHV/IV. Klicken Sie auf das gewünschte Thema um zu den jeweilgen Informationen zu gelangen.
In den Allgemeinräumen (Waschküche, Trockenraum, Keller, Estrich, Velokeller, Treppenhaus, Grünflächen usw.) ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Insbesondere ist Nachfolgendes zu beachten:
Montagen aller Art (Bilder, Parabolantennen, Fahnen, Beschilderungen usw.) in Allgemeinräumen, an der Hausfassade oder am Balkon dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der bhz erfolgen.
Das gebündelte Altpapier ist am Sammeltag vor 07.00 Uhr am Strassenrand zu deponieren. Bitte keine Zwischenlagerung im Treppenhaus.
Die Entsorgung von Papier und Karton erfolgt über die Papier- und Kartonsammlung der Stadt Zürich. Auf der Website der Stadt Zürich können Sie sich ihren individuellen Entsorgungskalender zusammenstellen.
Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der bhz vorgenommen werden. Die bhz kann die Zustimmung aus sachlichen Gründen verweigern, insbesondere:
wenn keine Gewähr für fachgerechte Ausführung besteht
Balkone dienen den Bewohnern zur Erholung und Ausspannung und sollen nicht missbräuchlich zur
Lagerung von Altlasten usw. verwendet werden.
Die Verwendung von Elektro- und
Gasgrillgeräten ist grundsätzlich gestattet. Die Verwendung von Holzkohle ist nur auf
bhz-Grillstellen erlaubt. Gegenüber den Nachbarn ist Rücksicht bezüglich Rauch- und
Duftentwicklung zu nehmen. Empfohlen wird das Grillieren auf die von der Genossenschaft zur
Verfügung gestellten Grillplätze zu verlegen mit der Möglichkeit, freundnachbarliche Kontakte zu
knüpfen und zu pflegen.
Montagen aller Art (Bilder, Parabolantennen, Fahnen,
Beschilderungen usw.) am Balkon dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der bhz erfolgen.
Die bhz verfügt über eine Anzahl von Bastelräumen und Ateliers, welche gemietet werden können. Die bhz Geschäftsstelle gibt Ihnen gerne weitere Informationen über aktuell verfügbare Räume sowie Mietkonditionen.
Es erfolgt keine Abholung von Bioabfällen durch Entsorgung & Recycling der Stadt Zürich.
Im eigenen Estrichabteil dürfen keine Treibstoffe und andere leicht brennbare Materialien sowie
Gasflaschen gelagert werden.
Private Apparate (z.B. Tiefkühltruhen, Kühlschränke,
Beleuchtung, elektr. Geräte jeglicher Art) dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung der bhz
angeschlossen werden. Der Elektro-Anschluss muss durch einen Fachmann auf den jeweiligen
Wohnungszähler installiert werden.
Kommende Veranstaltungen finden Sie auf unserer Veranstaltungs-Seite.
Gartensitzplätze dienen den Bewohnern zur Erholung und Ausspannung und sollen nicht
missbräuchlich zur Lagerung von Altlasten usw. verwendet werden.
Ausserordentliche
Eigenbepflanzungen auf den Gartensitzplätzen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der bhz. Die
Pflege bestehender Pflanzen auf den Gartensitzplätzen obliegt der Mietpartei.
Die
Verwendung von Elektro- und Gasgrillgeräten ist grundsätzlich gestattet. Die Verwendung von
Holzkohle ist nur auf bhz-Grillstellen erlaubt. Gegenüber den Nachbarn ist Rücksicht bezüglich
Rauch- und Duftentwicklung zu nehmen. Empfohlen wird das Grillieren auf die von der
Genossenschaft zur Verfügung gestellten Grillplätze zu verlegen mit der Möglichkeit,
freundnachbarliche Kontakte zu knüpfen und zu pflegen.
Ebenfalls ganz in der Nähe befindet sich das GZ Loogarten. Das GZ ist für alle da: Kinder,
Jugendliche und Erwachsene, Einzelne, Gruppen und Familien. Hier gibt es Unterstützung beim
Realisieren von eigenen Ideen und Raum für Begegnung und vielfältiges Tun. Hier werden
Informationen ausgetauscht, es entstehen Kontakte und Beziehungen.
Mehr zum GZ finden Sie
auf der Website des Gemeinschaftszentrums Loogarten.
Das Entfachen von Feuer ist nur auf den von der bhz dazu ausdrücklich vorgesehenen Feuer-/Grillstellen erlaubt.
Die Verwendung von Elektro- und Gasgrillgeräten ist grundsätzlich gestattet. Die Verwendung von Holzkohle ist nur auf bhz-Grillstellen erlaubt. Gegenüber den Nachbarn ist Rücksicht bezüglich Rauch- und Duftentwicklung zu nehmen.
Praktisch mitten im Quartier befindet sich das Hallenbad Altstetten mit Schwimmbad, Sauna, Sporthalle und Restaurant. Das Hallenbad bietet ein vielfältiges Angebot an Schwimm- und Sportkursen an. In der Saunalandschaft finden Sie von der "Finnischen Sauna" bis zum Saunagarten mit Sinnespfad, Kneippbecken und Felsendusche alles was das Saunaherz begehrt. Im Restaurant können zudem Kindergeburtstage gefeiert werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Hallenbades Altstetten.
Die Mietpartei haftet für alle durch Haustiere am Mietobjekt, am Gebäude und dessen Umgebung verursachten Schäden, insbesondere auch für die durch die Tierhaltung erhöhte Abnutzung am Mietobjekt (z.B. Bodenbelägen, Tapeten, Türen usw.). Die Mietpartei ist verpflichtet, dafür eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen und sich schriftlich zusichern zu lassen, dass diese Schäden abgedeckt sind.
Alle Türen, die ins Freie führen, sind jederzeit geschlossen zu halten. Lassen Sie keine
unbekannten Personen ins Haus (Gegensprechanlage benützen) und melden Sie besondere
Beobachtungen unverzüglich der Geschäftsstelle oder der Polizei (Telefon 117).
Die
behördlich vorgeschriebenen Brandschutztüren, namentlich im Bereich des gesamten
Untergeschosses, sind ständig geschlossen zu halten. Diese Türen dienen bei einem Brandfall im
Untergeschoss, dass das Treppenhaus, wenn immer möglich, noch als Fluchtweg benutzt werden kann.
Die bhz ist von der Feuerpolizei beauftragt dafür zu sorgen, dass die brandtechnischen
Schutzmassnahmen funktionieren und eingehalten werden und nicht durch unzulässige äussere
Einflüsse wie z.B. Unterlegkeile ausser Betrieb gesetzt werden.
Die Hauswartung wird durch die Mitarbeitenden der Firma Oeko Service GmbH durchgeführt. In Notfällen ausserhalb der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist ein Pikettdienst unter 044 431 97 77 erreichbar. Beachten Sie bitte auch die Informationen auf unserer Notfallliste.
Während der Heizperiode soll kurz und kräftig gelüftet werden (Durchzug). Das permanente Schrägstellen von Fenstern ist zu unterlassen. Damit können die Heizkosten ohne viel Aufwand erheblich gesenkt werden. Nachts sowie bei längeren Abwesenheiten sind die Fensterläden zu schliessen bzw. die Rollläden herunter zu lassen.
Für die Deponierung des Kehrichts sind die dafür vorgesehenen Container zu verwenden. Der
Kehricht ist in verschlossenen gebührenpflichtigen Züri-Säcken zu entsorgen. Sperrgut,
Metallabfälle, Glas, Sondermüll usw. ist gemäss den Vorschriften des ERZ fachgerecht zu
entsorgen.
Auf der Website der Stadt Zürich können Sie sich ihren individuellen Entsorgungskalender zusammenstellen.
Im eigenen Kellerabteil dürfen keine Motorfahrzeuge (z.B. Mofas) eingestellt oder Treibstoff und
andere leicht brennbare Materialien sowie Gasflaschen gelagert werden.
Private
Apparate (z.B. Tiefkühltruhen, Kühlschränke, Beleuchtung, elektr. Geräte jeglicher Art) dürfen
nur nach schriftlicher Zustimmung der bhz angeschlossen werden. Der Elektro-Anschluss muss durch
einen Fachmann auf den jeweiligen Wohnungszähler installiert werden.
Es gelten zudem
die Bestimmungen der Hausordnung über die Benutzung der allgemeinen Räume.
Garten- und Grünanlagen sowie Spielplätzen und deren Spielgeräten ist Sorge zu tragen. Das Fussballspielen ist nur auf den dafür bezeichneten Grünflächen erlaubt. Das Befahren der Grünflächen und der Gehwege mit Velos, Motorfahrzeugen, usw. ist nicht gestattet.
Kinderwagen dürfen nicht in den Treppenhäusern und in Allgemeinräumen gelagert werden.
Die Kulturkommission besteht aus Mitgliedern der Genossenschaft. Sie organisiert regelmässig gemeinsame Ausflüge, das jährliche Genossenschaftsfest, verschiedenste Besichtigungen sowie Jass- und Kegelabende und natürlich den traditionellen Kinder-Chlaus-Abend.
Das Mietverhältnis kann gemäss den Regelungen im Mietvertrag und unter Einhaltung der
Kündigungsfrist - ausgenommen auf den 31. Dezember - gekündigt werden. Die Kündigung muss mit
eingeschriebenem Brief erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag vor
Beginn der Kündigungsfrist bei der bhz eintreffen. Wenn die Frist und/oder der Termin nicht
eingehalten werden, gilt die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin. Die bhz bestätigt den
Kündigungstermin der Mietpartei umgehend schriftlich.
Bei verheirateten Mietern /
-innen bzw. eingetragenen Partnerschaften muss die Kündigung von beiden (Ehe)Partnern, bei
gemeinsamen Mietverträgen von allen Mietparteien unterschrieben sein. Fehlt eine Unterschrift,
setzt die bhz eine kurze Nachfrist, um diese nachzureichen.
Bitte beachten Sie die im Lift angeschlagenen Bedienungsvorschriften. Kinder unter 6 Jahren dürfen Liftanlagen nur in Begleitung einer erwachsenen Person benutzen. Melden Sie Betriebsstörungen und Defekte umgehend der Geschäftsstelle oder über die Notfallnummer.
Tiefe Temperaturen, vor allem während des Winterhalbjahres, führen in Wohnungen oft zu unerwünschten Nebeneffekten. Hauptsächlich häufen sich die Klagen über Kondenswasserbildung in Wohnbauten. Die bhz hat dazu eigens ein Merkblatt erstellt.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Haben Sie während Ihrer Mietdauer Wände oder Türrahmen etc. farbig gestrichen, so müssen diese beim Auszug vor der Wohnungsabgabe wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Sind Sie neu in die Stadt Zürich gezogen, innerhalb der Stadt umgezogen oder planen Sie wegzuziehen? Melden Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb von 14 Tagen in Ihrem Kreisbüro oder per Internet.
Die Mietzinszahlung richtet sich nach den Bestimmungen des Mietvertrags und ist jeweils monatlich, per 1. des Monats fällig.
Parabolantennen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der bhz montiert werden. Parabolantennen auf Balkonen dürfen das Balkongeländer in der Höhe nicht überragen.
Grundsätzlich gilt:
Die bhz verfügt über eine bestimmte Anzahl eigener Aussenparkplätze oder Garagenplätze die von
Genossenschafterinnen und Genossenschaftern der bhz gemietet werden können. Eine Liste der
aktuell freien Parkplätze finden Sie auf unserer Website unter Parkplatzsuche.
Ist kein freier Parkplatz verfügbar,
können Sie sich auch in die Warteliste für Parkplätze eintragen. Sobald wir einen freien
Parkplatz für Sie haben, melden wir uns bei Ihnen.
Parkieren ausserhalb der
bhz eigenen Parkplätze ist nur in der blauen Zone möglich. Entsprechende Parkkarten können bei der Stadt Zürich gekauft werden.
Besucherparkkarten dürfen maximal 8h benutzt werden. Dauerparkieren ist nicht erlaubt und wird gebüsst.
In sämtlichen Allgemeinräumen, Waschküchen, Trockenräumen und Liften besteht ein striktes allgemeines Rauchverbot. Nehmen Sie bitte auch Rücksicht auf unsere Umwelt und werfen sie keine Zigarettenkippen willkürlich auf den Boden, sondern entsorgen Sie sie fachgerecht.
Eine Reparaturmeldung können Sie über unser Online-Reparaturformular machen.
In Notfällen ausserhalb der
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist ein Pikettdienst unter 044 431 97 77 erreichbar. Beachten
Sie bitte auch die Informationen auf unserer Notfallliste.
Kleine, für den gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache im Lauf des Mietverhältnisses erforderlichen Reinigungen, Ausbesserungen und Ersatz obliegen der Mietpartei. Als kleiner Unterhalt gelten Arbeiten, die im Einzelfall den Betrag von CHF 200.00 nicht übersteigen.
Rollläden und Sonnen- bzw. Seitenstoren dürfen bei Wind und Regen nicht benutzt werden.
Von 22 Uhr bis 07 Uhr ist auf die Nachtruhe der Mitbewohner besonders Rücksicht zu nehmen. Ab 20 Uhr bis zum Beginn der Nachtruhe sowie an öffentlichen Ruhetagen ist dem Erholungsbedürfnis der übrigen Mitbewohnern Rechnung zu tragen. Respektieren Sie zudem die Mittagsruhe zwischen 12 Uhr und 13 Uhr.
Im Übrigen gilt die allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Zürich.
Melden Sie der Geschäftsstelle bitte umgehend, wenn Sie Schäden am Haus feststellen (z.B. defekte Beleuchtungskörper).
Schlüsselverluste sind in jedem Fall der Geschäftsleitung zu melden.
Zusätzliche Schlüssel dürfen nur mit Erlaubnis der bhz angefertigt werden. Sie sind beim Auszug ohne Entschädigung der bhz zu überlassen.
Grundsätzlich erfolgt die Schneeräumung auf dem Siedlungsgebiet der bhz durch den Arealwart. Öffentliche Strassen und Wege werden durch die Stadt Zürich geräumt. Vor jedem Haus der bhz hat es im Winter einen Kübel voller Streusalz und eine Schaufel. Genossenschafterinnen und Genossenschafter der bhz können so bei Bedarf zusätzlich selbstständig für sichere Gehwege sorgen.
Auf dem Gebiet der bhz befinden sich die beiden Kindergärten Wickenweg 18 und Dachslernstrasse 80. Es besteht jedoch in der Stadt Zürich keine freie Kindergarten-/Schulwahl. Die Kreisschulpflege Ihres Schulkreises ist für die Zuteilung zuständig. Kommt Ihr Kind demnächst in den Kindergarten oder in die Schule? Die Stadt Zürich hat dazu verschiedene Elternbroschüren herausgegeben.
ewz versorgt die Stadt Zürich und somit auch die Liegenschaften der bhz mit Strom. Alle wichtigen Informationen zum Thema Strom finden Sie auf der Website des ewz.
Informationen zu subventionierten Wohnungen finden Sie unter folgenden Internetadressen:
Städtische Wohnbauförderung:
https://www.stadt-zuerich.ch/content/fd/de/index/wohnbaupolitik/wohnbaufoerderung.html
Kantonale
Wohnbauförderung: https://awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/wohnbaufoerderung.html
Merkblatt
"Anforderungen an die Mieterinnen und Mieter von staatlich unterstützten
Wohnungen": https://www.stadt-zuerich.ch/content/dam/stzh/fd/Deutsch/Wohnbaupolitik/Reglemente/Anforderungen%20Mieter%20und%20Mieterinnen.pdf
Die Treppenhausreinigung wird wöchentlich je nach Liegenschaft durch Mitarbeitende der bhz oder Mitarbeitende der Firma Oeko Service GmbH durchgeführt.
Als Genossenschafterin oder Genossenschafter der bhz können Sie Ihren Serviceprovider selber wählen. Es gibt eine Vielzahl von Anbietern für den digitalen Zugang. Ein grosser Teil der Liegenschaften der bhz ist bereits an das Glasfasernetz von ewz.zürinet angeschlossen.
Das Befahren der Grünflächen und der Gehwege mit Velos, Motorfahrzeugen, usw. ist nicht gestattet.
Die Waschordnung (Waschplan) ist individuell nach Haus geregelt. Folgende Bestimmungen der Hausordnung sind für jede Mietpartei verbindlich:
Bitte füttern Sie keine Wildtiere.
Melden Sie der Geschäftsstelle umgehend, wenn Sie feststellen, dass sich Wildtiere (Füchse, Mäuse, Marder, usw.) im Haus einnisten.
Die Stadt Zürich betreibt eine Informationsseite mit vielen nützlichen Informationen über die Wildtiere in der Stadt und den Umgang mit ihnen.
Informationen zu Zusatzleistungen zur AHV/IV finden Sie auf der Website der Stadt Zürich unter Zusatzleistungen zur AHV/IV.
Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen und Informationen, welche spezifisch Ihre Siedlung oder Liegenschaft betreffen.
Hier finden Sie die Reglemente, Merkblätter und Formulare, die Ihnen die Administration erleichtern.
Alle kommenden Veranstaltungen der Kulturkommission und des FamilienNetzwerk Altstetten auf einen Blick.
Baugenossenschaft Halde Zürich
Schächenstrasse 7
8048 Zürich
Tel. 044 434 20 40
E-Mail info(at)bg-halde(.)ch